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Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch

Zu den vertraglichen Pflichten des Beraters gehört es, dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen.

bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen im Einzelnen zu erörtern.

Aufgabe des Beraters ist es z.B., Ihnen konkrete Hinweise zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigsten) umsetzen können. Der Berater soll Sie auch auf Förderprogramme aufmerksam machen und Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner benennen.

Ferner soll er ausführlich auf Ihre Fragen eingehen und Ihnen behilflich sein, wenn Sie Zum Beispiel eine Erweiterung des Maßnahmenkatalogs wünschen.

Dazu sollte dem Beratungsempfänger nach Möglichkeit der Bericht vor dem persönlichen Gespräch zur Verfügung gestellt werden.

Anträge und Verfahren

Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung und die Abwicklung übernimmt der Berater. Er reicht vor Beginn der Beratung den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn (Taunus) ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag entschieden.

Das ausführliche Verfahren können Sie den Richtlinien vom 21. September 2006 (BAnz. Nr. 179) entnehmen bzw. in der Förderdatenbank des BMWi unter www.bmwi.de oder beim BAFA unter www.bafa.de einsehen.

 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

 

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