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Phase 2: Der Beratungsbericht

Nach der Analyse des Ist- Zustandes, fertigt der Berater einen schriftlichen Beratungsbericht an, der folgende Punkte enthält:

  • Die Grunddaten des Gebäudes,
  • den energetischen Ist- Zustand von Gebäude und Heizungsanlage,
  • die Warmwasserbereitung,
  • die energetischen Schwachstellen,
  • Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen),
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,
  • einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist- Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen,
  • einen Vergleich der Schadstoffemissionsrate (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist- Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen.
  • die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen kann,
  • einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung sowie
  • eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen).
  • Der Beratungsbericht muss Anbieter unabhängig sein. Allen vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen.

 

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