Phase 2: Der Beratungsbericht
Nach der Analyse des Ist- Zustandes, fertigt der Berater einen schriftlichen Beratungsbericht an, der folgende Punkte enthält:
- Die Grunddaten des Gebäudes,
- den energetischen Ist- Zustand von Gebäude und Heizungsanlage,
- die Warmwasserbereitung,
- die energetischen Schwachstellen,
- Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen),
- Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,
- einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist- Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen,
- einen Vergleich der Schadstoffemissionsrate (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist- Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen.
- die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen kann,
- einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung sowie
- eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen).
- Der Beratungsbericht muss Anbieter unabhängig sein. Allen vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen.