Aufgabe des Beraters ist es, den energietechnischen Ist- Zustand sowohl des Gebäudes als auch der Heizungsanlage darzustellen und auszuwerten.
Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten.
Zunächst hat der Berater die allgemeinen Gebäudedaten zu notieren: Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche.
Dann muss er die Gebäude wärmetechnisch einstufen, und zwar getrennt für Außenwand-, Dach-, Fenster-, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken (Balkonplatte, Rollladenkästen, Heizkörperaussparungen, Gebäudeecken, Nischen usw.).
Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte,- auch teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiesparmaßnahmen.
Ferner muß der Berater genaue Angaben über das Volumen des Gebäudes machen. Diese Angaben dienen dazu, den Lüftungswärmebedarf des Hauses zu ermitteln.
Dabei sind auch offensichtlich unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen, Dächer (ausgebaute Dachgeschosse), Verbrennungsluftversorgung von Gas-, Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen usw.) zu erfassen und auszuweisen.
Schließlich muß der Berater noch den Ist-Zustand der Heizungsanlage selbst erfassen. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage(Typ, Nenn- Leistung, Wirkungsgrad usw.) die Daten über den Wärmeerzeuger (mindestens entsprechendes Schornsteinfegerprotokoll) sowie genaue Angaben über den bisherigen Energieverbrauch, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilernetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im gesamten Heizungssystem inklusive ihrer Steuer- und Regelungstechnik.
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