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Energieausweise
Energieausweis

Wärmeschutz beim Wohnungsbau wird transparenter

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Dazu soll der Energieausweis für bestehende Gebäude beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Fall eines geplanten Verkaufs oder einer neu Vermietung, den potenziellen Käufern oder Mietern in Zukunft vorzeigen zu müssen.
Stichtag: 01.01. 2009!

 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Basiert auf genauer Betrachtung sämtlicher relevanten Gebäudeteile hinsichtlich ihrer energetischen Qualität. Berücksichtigt werden hier der Gebäudezustand, der  Brennstoffverbrauch und die Wärmedämmung.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Gibt lediglich Aufschluss über den Energieverbrauch der aktuellen Bewohner und besitzt
daher wenig Aussagekraft.

Energieeinsparverordnung

Für die Errichtung von Neubauten ist die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen bereits seit 2002 vorgeschrieben. Diese Pflicht wird nach der neuen Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007 auf den Verkauf und die Neuvermietung im Gebäudebestand ausgeweitet. Allgemein wird zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis unterschieden. Welcher Ausweis bei Wohngebäuden jeweils verwendet wird, hängt von der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Wohngebäudes ab.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist in jedem Fall möglich und gegenüber dem verbrauchs- orientierten Energieausweis immer vorzuziehen, da dieser eine höhere Aussagekraft über die energetische Gebäudehülle aussagt.

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern beziehungsweise Mietern, im Fall eines geplanten Verkaufs oder einer Neuvermietung von Immobilien, zugänglich gemacht werden.

Die Bundesregierung hat am 27. Juni 2007 die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet und dabei den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zur Novelle der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Die Verordnung ist am 26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1519 verkündet worden und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft

Grundlage zur Umsetzung der Richtlinie Gesamteffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002) der EG in deutsches Recht ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 1. September 2005.

In der künftigen Energieeinsparverordnung wird auf Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bezug genommen, d

  1. Vergleichswerte für Energieverbrauchskennwerte von Nichtwohngebäuden enthalten, die in Energieausweise für Nichtwohngebäude eingetragen werden müssen, sowie
  2. Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsbasis vorgesehen.

Es handelt sich um folgende Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen für Wohngebäude:

  • Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand
  • Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwertung im Wohngebäudebestand

Bekanntmachungen für Nichtwohngebäude:

  • Regeln für Energieverbrauchskennwerte und Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand
  • Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand

Klimafaktoren für Energieverbrauchskennwerte für 39 deutsche Wetterstationen auf Basis von Gradtagen G20/15 und einem langjährigen bundesdeutschen Durchschnittwert von 3883Kd/a

Die entsprechenden Bekanntmachungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

Achtung!!!

Pflicht für alle Hauseigentümer!

Seid 01.01.2009 für Wohngebäude und ab 01.07.2009 für alle Nichtwohngebäude (Gewerbe), ist der Energieausweis Pflicht, wenn Ihre Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll. Liegt der Energieausweis nach EnEV 2007/2009 bei verlangen nicht vor, oder ist dieser nicht vollständig, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro!

Aber Vorsicht!!!

Vor online ausgestellten Energieausweisen!

Nicht selten sind solche Ausweise unvollständig und entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2007/2009 (Energieeinsparverordnung). Auch in diesem Fall drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro! Weitere Kosten durch den Käufer oder Mieter bis hin zur Kaufvertragsrückabwicklung können folgen. Energieausweise, die durch unsere geschulten Mitarbeiter nach einem vor Ort Termin ausgestellt wurden, entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der EnEV2007/2009!